Re: Schulkameradinnen
Posted: Thu Jan 11, 2018 10:40 pm
Eventuell kriegst du sie ja überzeugt, dir beim Veredeln von Mamas Schuhen zu helfen? 
Wenn du unbedingt riskieren willst, daß mal ein Anwalt mit einer vierstelligen Abmahnungsklage vor der Tür steht ...Saem1907 wrote: Mon Jan 08, 2018 8:19 am Warum tust du wieder die schönen Gesichter verpixeln? Scheis drauf was die anderen sagen mach es so wie du es willst. In diesem forum kannst du dich austoben wie du willst. Und keiner deiner mädels kann die bilder sehen . Die müssen sich erstmal anmelden um die bilder zusehen.
ttheel wrote: Fri Jan 12, 2018 1:35 amWenn du unbedingt riskieren willst, daß mal ein Anwalt mit einer vierstelligen Abmahnungsklage vor der Tür steht ...Saem1907 wrote: Mon Jan 08, 2018 8:19 am Warum tust du wieder die schönen Gesichter verpixeln? Scheis drauf was die anderen sagen mach es so wie du es willst. In diesem forum kannst du dich austoben wie du willst. Und keiner deiner mädels kann die bilder sehen . Die müssen sich erstmal anmelden um die bilder zusehen.
Es kann sich hier ja jeder anmelden, wer will.
(wir hatten mal vor Jahren in nem anderen Forum ne Tusse, die auf dem PC ihres Ex die Zugangsdaten gefunden hat. )
Aber bitte, ist dein Problem
So ist es mit dem Recht am eigenen Bild. Die Tatsache, dass es auf Facebook ist, bedeutet keinen Freibreif, es beliebig herunterzuladen und an anderen stellen zu veröffentlichen. Unterscheiden müssen wir hier nun auch noch nach Urheber- und Persönlichkeitsrecht, denn beide müssen nicht identisch sein. Das Bild eines Models, welches eine Agentur veröffentlicht beispielsweise, kann sowohl ein Urherber- als auch ein Persönlichkeitsrecht beinhalten, beides ist zu beachten. Gleichwohl glaube ich bei dieser Plattform nicht daran, dass hier eine wirklich ernste Gefahr droht - möglich ist natürlich alles.Shoeslover wrote: Fri Jan 12, 2018 11:16 am Ich würde trotzdem die Gesichter verpixeln da es ja das Recht am eigenem Bild gibt Gemäß Artilkel 2 Abs.2 in Verbindung mit Artikel 1 des GG.
Wer bei Facebook ,Instagram,Flikr & Co dort seine Bilder freigegeben hat hat nur für diese Platformen seine Zustimmung gegeben. Wenn dann dessen Bilder woanders z.B als falsches Profilbild bei Kontaktanzeigen oder dem sog.Identitätsdiebstahl auftaucht kann man rechtlich dagegen vorgehen.Jedoch glaube ich nur dann wenn sich diejenige in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlt oder andere persönliche Nachteile erleidet.